Kasualien im Oberaargau

Im November 2022 fand eine Retraite statt mit dem Ziel, uns über die Kasualpraxis und unsere lokalen Bedürfnisse dazu Gedanken zu machen. Fazit des Treffens: Die Kasualien werden immer infdividueller, weshalb ein Miteinander-Reden noch wichtiger ist als bisher. Hier eine kleine nicht abschliessende Zusammenfassung.

Information

Die TN wurden sich einig darüber, dass man seine Kollegen und Kolleginnen informiert bzw. anfragt, ob es i.O. ist, wenn man für deren Gemeindeglieder Kasualien-Aufträge annimmt, bevor man sie annimmt.

In der Regel geschieht diese Übernahme deshalb, weil man einander von früher kennt oder bereits Kasualhandlungen für die Familie durchgeführt wurden oder seelsorgerliche Gründe vorliegen. In der Regel kann man auf die Kulanz der Kollegen und Kolleginnen anderer Kirchgemeinden zählen. Trotzdem gilt der Grundatz, dass das zuständige Pfarramt die Kasualie übernimmt, sofern sie kann. Für die Angehörigen verursacht es immer Kosten, wenn man eine "Wunschpfarrperson" für eine Kasualie bucht. Dies muss ihnen zuvor mitgeteilt werden.

Abklärungen

Ebenfalls wurde klar, dass ein fremder Ort immer zusätzliche Abklärungen über die Infrastruktur und über lokales Brauchtum benötigt. Da wären Handouts mit Informationen hilfreich bzw. Kollegen und Kolleginnen, welche diese Informationen gerne liefern.

Transparenz

Im Zeichen der Transparenz wäre auch das Sich-Vorstellen vor einem Kasualgottesdienst am fremden Ort, damit die anwesende Gemeinde weiss, woher die Pfarrperson kommt und wie sie heisst. Damit wird auch seltenen Kirchgängern und Kirchgängerinnen klar, dass nicht der Ortspfarrer oder die Orstpfarrerin gepredigt hat. So kann Verwechslungen vorgebeugt werden.

Einheitlichkeit

Einheitlichkeit gibt es zwischen den Gemeinden nicht. Dieser Umstand muss bewusst sein und deshalb sind genaue Absprachen im Vorfeld nötig.

Diese Informationen wurden aus der Erinnerung von Pfrn. Tatjana Carpino Satz zusammengetragen.
Vielleicht kommt noch mehr Material zum Vorschein, das hier publiziert würde. 
Es gibt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, dessen war sich die TN-Gruppe an der Retraite auch bewusst.
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